Das Eidg. Finanzdepartement hat am 20. September 2014 die Vernehmlassung zur Reform der Unternehmensbesteuerung (USR III) eröffnet. In seiner Stellungnahme dazu hebt der Regierungsrat seine kritische Haltung zur Reform hervor. Dies, weil die USR III eine grosse finanz- und steuerpolitische Tragweite für den Bund, die Kantone und die Gemeinden ausweist.
Der Regierung ist sich bewusst, dass die steuerliche Privilegierung bestimmter Unternehmungen (Gesellschaften mit Sonderstatus) heute international nicht mehr akzeptiert wird. Deshalb ist das Beibehalten des Status quo aus Sicht des Regierungsrates keine realistische Option. Mit der Abschaffung der Privilegierung geht jedoch ein wesentlicher Wettbewerbsvorteil der Schweiz verloren. Auch die abnehmende Rechts- und Planungssicherheit für Unternehmen würde zu einer Erosion der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit führen.
Eine Reform der Unternehmensbesteuerung ist deshalb aus seiner Sicht unausweichlich. Die vom Bund geplanten steuerlichen Massnahmen werden aus Sicht der Regierung vermutlich nicht ausreichen, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz bei den Statusgesellschaften aufrechterhalten zu können. Der Regierungsrat geht davon aus, dass besonders stark betroffene Kantone ihre Gewinnsteuerbelastung reduzieren müssen, um international konkurrenzfähig zu bleiben. Das wiederum wird weniger stark betroffene Kantone wie Bern im interkantonalen Steuerwettbewerb unter Druck setzen.
Viele Massnahmen mit unsicheren finanziellen Auswirkungen
Nach Auffassung der Regierung enthält die Vernehmlassungsvorlage zu viele Massnahmen, deren Auswirkungen höchst unsicher sind. Deshalb, aber auch vor dem Hintergrund der letzten Unternehmenssteuerreform, die deutlich höhere finanzielle Auswirkungen hatte als prognostiziert, ist es aus Sicht der Regierung möglich, dass die Vorlage im Eidgenössischen Parlament oder dann bei einer allfälligen Referendumsabstimmung scheitert. Aus diesen Gründen sollte auf Massnahmen verzichtet werden, welche die Komplexität der Vorlage erhöhen.
Die USR III sollte sich primär auf steuerpolitische Massnahmen konzentrieren, welche die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Wirtschaftsstandorts unter Berücksichtigung der internationalen Akzeptanz und der finanziellen Ergiebigkeit aufrechterhalten. In diesem Sinne befürwortet der Regierungsrat insbesondere die vorgesehenen Regelungen zur Aufdeckung stiller Reserven, die Einführung einer Lizenzbox (reduzierte Besteuerung gewisser Erträge) sowie die Einführung einer Kapitalgewinnsteuer auf Wertschriften, welche die einzige einnahmenseitige Gegenfinanzierungsmassnahme darstellt. Weitere steuerliche Massnahmen lehnt der Regierungsrat ab, denn sie erhöhen die Komplexität und Ungewissheiten der Reform und schränken den finanziellen Handlungsspielraum zusätzlich ein.
Druck auf Gewinnsteuerbelastung
Die kantonalen Gewinn- und Kapitalsteuersenkungen sind zwar formell nicht Teil der vorliegenden Reform. Es ist aber zu erwarten, dass die Kantone aufgrund der USR III unter Druck kommen werden, ihre Gewinnsteuern zu senken. Die finanzielle Lage vieler Kantone ist jedoch sehr angespannt. Deshalb muss der Bund nach Auffassung der Regierung den grösseren Teil der durch die USR III ausgelösten finanziellen Folgen tragen, indem er sich zu 60 Prozent – entsprechend seinem Steueraufkommen – an den Einnahmenausfällen beteiligt. Die Vernehmlassungsvorlage sieht eine Beteiligung zu 50 Prozent vor.
Dennoch bleiben die finanziellen Folgen der USR III für Kantone und Gemeinden schwer abschätzbar. Mit Blick auf den neuen kantonalen Finanzplanungsprozess berechnet die Steuerverwaltung derzeit die finanziellen Auswirkungen verschiedener Szenarien in Bezug auf eine Senkung der Gewinnsteuerbelastung. Beim Ausloten des Handlungsspielraums werden neben den nicht direkt beeinflussbaren Rahmenbedingungen (insbesondere Entscheide auf Bundesebene, demografische und wirtschaftliche Entwicklung) auch die Ergebnisse der laufenden Steuergesetzrevision 2016 zu berücksichtigen sein. Diese sieht eine Begrenzung des Fahrkostenabzugs vor. Auch die Ausschüttung der Gewinnanteile der Schweizerischen Nationalbank sowie die Entwicklung in den Bereichen Bildung, Gesundheit und Soziales gilt es zu berücksichtigen. Im Rahmen des bevorstehenden Finanzplanungsprozesses zum Voranschlag 2016 und Aufgaben-/Finanzplan 2017-2019 wird der Regierungsrat prüfen, ob und wenn ja ab wann Handlungsspielraum für standortpolitische Massnahmen im Bereich der Unternehmensbesteuerung besteht.