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16. Januar 2012
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Neuerungen und Informationen aus der kantonalen Steuerverwaltung
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Ausbau der Dienstleistungen, höhere Abzüge

Die Steuerverwaltung des Kantons Bern bietet ab 2012 gleich drei neue Dienstleistungen an: TaxMe-Online Tour erklärt anhand anschaulicher Videos das elektronische Ausfüllen der Steuererklärung. Für die Bedienung von TaxMe-Online wurde zudem ein gedruckter Leitfaden erarbeitet. Neu ist auch die Steuererklärungs-Helpline, deren Telefonlinien an acht Abenden im Februar und März offen sind. Die Wegleitung zur Steuererklärung wird erstmals nicht mehr automatisch in Papierform verschickt. Dadurch lassen sich rund 500'000 Franken einsparen. Weiter können in der Steuererklärung 2011 generell höhere Abzüge als Folge des Ausgleichs der kalten Progression vorgenommen werden.

Seit 10. Januar 2012 läuft der Versand der 610'472 Steuererklärungen für das Steuerjahr 2011. Der Einreichetermin für natürliche Personen ist wie immer der 15. März. An einer Medienkonferenz (16.1.2012) hat Steuerverwalter Bruno Knüsel über die Neuerungen im Steuerjahr 2011 informiert. Zudem erweitert die Steuerverwaltung gezielt ihr Angebot und bietet drei neue Dienstleistungen an, die das Ausfüllen der Steuererklärung erleichtern.

  • TaxMe-Online Tour: Zwölf kurze Videos zeigen auf anschauliche und einfache Weise, wie die entsprechenden Formulare der Steuererklärung online ausgefüllt werden. Die einzelnen Videos sind unter «TaxMe-Online Tour» zu finden. TaxMe ist weiterhin auf Erfolgskurs: Im letzten Jahr haben bereits 420‘244 oder über 73% der steuerpflichtigen Personen ihre Steuererklärung online oder mit einer CD ausgefüllt – allein mit TaxMe-Online sind es heute 196‘681 Steuerpflichtige (+ 14,2% gegenüber 2010), eine Steigerung von 104% in der Zeit von 2007 bis und mit 2011.
  • Leitfaden «Steuererklärung ausfüllen leicht gemacht – In vier Schritten zum Ziel»: Der gedruckte Leitfaden zeigt einerseits wie einfach TaxMe-Online funktioniert. Andererseits enthält er eine genaue Anleitung, wie die Daten einmalig von der TaxMe-CD ins TaxMe-Online übertragen werden können. Wer Papierformulare für die aktuelle Steuererklärung erhält, findet im selben Kuvert auch den neuen Leitfaden. Elektronisch ist er abrufbar unter «TaxMe-Online Tour»
  • Steuererklärungs-Helpline: An acht Abenden im Februar und März 2012 beantworten Expertinnen und Experten unter der Nummer 031 633 60 06 telefonisch Fragen zur Steuererklärung. Die Leitungen sind jeweils von 17 bis 19.30 Uhr offen. Die Steuererklärungs-Helpline steht an folgenden Tagen zur Verfügung: Mittwoch, 8. Februar; Dienstag, 14. Februar; Donnerstag, 16. Februar; Montag, 20. Februar; Donnerstag, 23. Februar; Donnerstag, 1. März; Dienstag, 6. März und Dienstag, 13. März. Viele Antworten auf Fragen sind auch auf www.be.ch/steuern zu finden.

Wegleitung wird nicht mehr automatisch verschickt

Erstmals verschickt die Steuerverwaltung die Wegleitung zur Steuererklärung nicht mehr automatisch in Papierform. Dadurch spart sie jährlich rund 500'000 Franken. Eine vierseitige Beilage informiert jedoch über die Neuerungen. Die Nutzerinnen und Nutzer von TaxMe-Online und TaxMe-CD haben einen direkten Zugang zur Wegleitung 2011. Die aktuelle Wegleitung in Papierform kann jedoch nach wie vor bei der Steuerverwaltung bestellt werden. Zudem erhalten auch die Gemeinden einige Exemplare.

Steuerjahr 2011: Höhere Abzüge

Weil mit dem Steuerjahr 2011 die kalte Progression ausgeglichen wird, sind gegenüber dem Vorjahr höhere Abzüge möglich.. Der Maximalbetrag 2011 an die Säule 3a beträgt neu 6'682 Franken (bisher 6'566 Franken). Für Steuerpflichtige ohne 2. Säule beträgt er maximal 20 Prozent des Erwerbseinkommens, höchstens 33'408 Franken (bisher 32‘832 Franken). Diese Abzüge an die Säule 3a gelten übrigens auch für 2012. Der Abzug für Mitgliederbeiträge und Spenden an politische Parteien ist neu auch bei der direkten Bundessteuer möglich. Er ist auf 10'000 Franken pro Person beschränkt, bei den Kantons- und Gemeindesteuern auf maximal 5'200 Franken.

Bei der direkten Bundessteuer kommt im Steuerjahr 2011 erstmals der sogenannte Elterntarif zur Anwendung. Beim Elterntarif wird die Steuer zum Tarif für verheiratete Personen ermittelt und die geschuldete Steuer um 250 Franken pro Kind reduziert. Der Abzug für die Kosten der Kinderdrittbetreuung ist ab 2011 auch bei der direkten Bundessteuer möglich. Er ist auf höchstens 10'000 Franken beschränkt. Bei den Kantons- und Gemeindesteuern beträgt der Abzug maximal 3'100 Franken (bisher 3'000 Franken). Für volljährige Kinder in Erstausbildung gibt es bei getrennt veranlagten Eltern keine halben Kinderabzüge mehr. Wenn das Kind bei einem Elternteil wohnt und der andere Unterhaltsbeiträge leistet, konnten bisher beide Elternteile den halben Kinderabzug vornehmen. Neu steht der Kinderabzug vollumfänglich demjenigen Elternteil zu, der Unterhaltsbeiträge leistet. Der andere Elternteil kann dafür den Unterstützungsabzug geltend machen.

Verzinsliche Vorauszahlungen

Seit 1. Januar 2011 können Steuerpflichtige im Kanton Bern verzinsliche Vorauszahlungen für die Kantons- und Gemeindesteuern leisten. Der Zinssatz bleibt auch 2012 unverändert bei einem Prozent. Insgesamt gab es im vergangenen Jahr 170'509 Einzahlungen von 105'040 Personen in der Gesamthöhe von rund 427,14 Millionen Franken. Die Zinsbelastung für den Kanton betrug 473'050 Franken bzw. 1 Promille des Steuerertrags. Viele Steuerpflichtige leisteten lediglich eine Vorauszahlung. Nur wenige Personen tätigten regelmässige, monatliche Vorauszahlungen. Die Vorauszahlungen liegen mehrheitlich nur kurze Zeit am Zins, vielfach handelt es sich auch um kleine Beträge.

Straflose Selbstanzeigen 2011: 12,4 Millionen Franken Steuereinnahmen

Seit dem 1. Januar 2010 besteht in der Schweiz die Möglichkeit der straflosen Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung. Die Selbstanzeige kann einmal im Leben beansprucht werden. Im Kanton Bern haben im letzten Jahr 440 Personen davon Gebrauch gemacht (2010: 560 Personen). Aus den definitiv veranlagten Fällen resultiert für 2011 ein Steuerertrag von 12,4 Millionen Franken. Beim grössten Fall betrugen die Steuereinnahmen 3,1 Millionen Franken, beim kleinsten Fall 200 Franken.

Mediendokumentation

  • 2012-01-16-präsentation_knüsel sv D.pdf
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