Gegenüber der Vorlage des Regierungsrates hat die vorberatende Kommission bei den Tarifen für die Einkommenssteuer eine Senkung des maximalen Steuersatzes von 6,1 auf 6 Prozent beschlossen. Damit entspricht der Einkommenssteuertarif wieder der Vorlage, wie sie im April dieses Jahres in die Vernehmlassung gegeben wurde. Die weiterenÄnderungen des Regierungsrates gegenüber der Vernehmlassungsvorlage, also die Erhöhung kinderrelevanter Abzüge, wurden von der Kommission bestätigt.
Anpassungen hat die Kommission beim neu eingeführten Teilbesteuerungsverfahren vorgenommen, welches als Teil der Unternehmenssteuerreform II bereits umgesetzt werden soll. Während die Entlastung der Dividendenerträge von 40 auf 50 Prozent erhöht wurde, hat die Kommission die Entlastung bei der Vermögenssteuer auf entsprechenden Beteiligungen von 40 auf 20 Prozent reduziert. Mit den vorgenommenen Anpassungen wurde versucht, die Belastung von Personenunternehmern und Inhabern von Kapitalgesellschaften noch besser anzugleichen.
Bei der Vermögenssteuer hat die Kommission als Ausgleich für die Aufhebung der bisherigen Vermögenssteuerbremse eine weitergehende Senkung des Vermögenssteuertarifs beschlossen. DieÄnderungen sollen– entgegen dem Antrag der Regierung - in einem Schritt per 2008 in Kraft treten. Nach den Beschlüssen der Kommission erhöht sich der in der Vorlage des Regierungsrates ausgewiesene Negativsaldo von 9 Millionen Franken um 30 Millionen Franken auf 39 Millionen Franken.
Am Grundsatz der Teilrevisionändert die Kommission nichts. Von der Gesetzesrevision sollen sämtliche natürlichen Personen profitieren. In erster Linie führt die Revision zu einer spürbaren Entlastung der Familien und des Mittelstandes. Hierfür sind folgende Massnahmen vorgesehen:
- Hälftiger Ausgleich der kalten Progression
- Senkung des Einkommenssteuertarifs ab steuerbarem Einkommen von 30'000 Franken
- Erhöhung der Kinderabzüge von 4'400 auf 6'000 Franken
- Erhöhung des Kinderbetreuungsabzugs von 1'500 auf 3'000 Franken
- Erhöhung des zusätzlichen Versicherungsabzugs pro Kind von 600 auf 700 Franken
Die Vorlage sieht zudem zugunsten der natürlichen Personen und zur Förderung der Standortattraktivität eine Reform der Unternehmensbesteuerung und eine Senkung der maximalen Einkommenssteuersätze vor. ZusätzlicheÄnderungen betreffen schliesslich die Umsetzung von Bundesrecht und Anpassungen aufgrund praktischer Erfahrungen seit der letzten Steuergesetzrevision. Die erste Lesung im Grossen Rat ist für den Januar 2007 geplant. Das teilrevidierte Gesetz soll am 1. Januar 2008 in Kraft treten.
Auskünfte erteilen:
- Grossrat Peter Brand, Präsident der vorberatenden Kommission, Tel. 079 644 41 29
- Grossrat Martin Friedli, Vizepräsident der vorberatenden Kommission, Tel. 079 653 26 68