Gegen den vom Grossen Rat festgesetzten Ziel-Median von 70 Prozent für die allgemeine Neubewertung 2020 (AN20) wurde beim Bundesgericht Beschwerde eingereicht. Das Bundesgericht (PDF, 42 KB, 2 Seiten) hiess am 21. Dezember 2021 die Beschwerde gut. Die fragliche Bestimmung im Dekret des Grossen Rats, die als Ziel für die amtlichen Werte einen Medianwert im Bereich von 70 Prozent der Verkehrswerte anstrebt, verstosse gegen das Steuerharmonisierungsgesetz und könne nicht bundesrechtskonform umgesetzt werden.
Das weitere Vorgehen ist offen. Zur Klärung muss die schriftliche Begründung des Bundesgerichtsurteils abgewartet und dann analysiert werden.