Rund 46’000 juristische Personen im Kanton Bern erhalten in den nächsten Tagen die Steuererklärung. Dem Versand ist das Merkblatt mit Informationen zu den Lohnausweisen 2022 beigelegt. Die Arbeitgeber müssen die Lohnausweise für ihre Mitarbeitenden bis Ende Januar 2023 bei der Steuerverwaltung einreichen. Am einfachsten geht dies elektronisch mit dem einheitlichen Lohnmeldeverfahren (ELM) oder mit dem kostenlosen Programm «eLohnausweis SSK».
Fachliche Informationen zu den Lohnausweisen sowie das Merkblatt sind online abrufbar unter www.taxme.ch.