Wie bereits in der 1. Lesung unterstützt die Finanzkommission (FiKo) die Steuergesetzrevision 2024. Diese enthält neben der zwingenden Übernahme von bundesrechtlichen Bestimmungen insbesondere diverse steuerliche Förderungen von Fotovoltaik- und Solarthermieanlagen. In diesem Zusammenhang hat der Grosse Rat einen Artikel zur näheren Prüfung an die FiKo zurückgewiesen. Der Artikel sieht vor, dass Solaranlagen von landwirtschaftlichen Grundstücken in die amtliche Bewertung aufgenommen werden sollen, Solaranlagen von nicht-landwirtschaftlichen Grundstücken hingegen nicht. Die FiKo hatte zu prüfen, ob eine solche Ungleichbehandlung gerechtfertigt ist.
Ungleichbehandlung gerechtfertigt
Nach vertiefter Prüfung kommt die FiKo zum Schluss, dass eine unterschiedliche Regelung gerechtfertigt ist. Landwirtschaftliche Grundstücke sind gegenüber den nichtlandwirtschaftlichen steuerlich privilegiert, weil bei der amtlichen Bewertung auf den Ertragswert abgestellt wird. Durch die Ungleichbehandlung bei den Solaranlagen findet eine Angleichung der Besteuerung zwischen der Landwirtschaft und den nichtlandwirtschaftlichen Grundstücken statt. Zudem würde es das Ausfüllen der Steuererklärung verkomplizieren, wenn in der Landwirtschaft ein zusätzlicher, reduzierter Wert berücksichtigt werden müsste. Die Ungleichbehandlung ist auch in den meisten anderen Kantonen Usus.
Änderungen sollen bereits 2023 in Kraft treten
Mit elf zu vier Stimmen beantragt die Finanzkommission dem Grossen Rat zudem, die Erhöhung des Drittbetreuungsabzugs für Kinder auf 16'000 Franken pro Jahr und die steuerliche Bevorteilung der Fotovoltaikanlagen bereits für das Steuerjahr 2023 in Kraft zu setzen. Die Mehrheit der Kommission möchte damit ein Zeichen setzen, dass die Änderungen dringlich sind. Die Anstrengungen der Bernerinnen und Berner, Familie und Arbeit besser zu vereinbaren, bzw. die Energiewende zu schaffen, sollen rasch und substanziell unterstützt werden.
Die 2. Lesung der Revision des Steuergesetzes findet in der Frühlingsession im März 2023 statt.