Auch wer eine Fristverlängerung bis 15. November eingegeben hat, darf nicht verpassen, bis dann die Steuererklärung 2015 einzureichen. Nach Ablauf der Frist wird kostenpflichtig gemahnt und anschliessend nach Ermessen veranlagt. Bis Ende Oktober hat die Steuerverwaltung des Kantons Bern bereits 465’300 oder 80 Prozent der Steuererklärungen 2015 von unselbstständig erwerbstätigen Personen definitiv veranlagt. Bis Ende Jahr werden es gesamthaft rund 670‘000 Steuererklärungen sein.